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Gottgläubig?!

Im Moment bin ich ja dabei, die Wertheraner Sterbeeinträge aus den 1940ern in Werthers Gedächtnis einzuarbeiten. Höchst interessant, obwohl ja teilweise noch nicht einmal 80 Jahre vergangen sind. Und außerdem ist es schön, immer mal wieder auf Daten zu treffen, die den eigenen Stammbaum ein bisschen vollständiger machen (komplett vollständig wird er ja wahrscheinlich nie sein...).

Ich bin da über eine Sache gestolpert, bei der ich mir etwas unsicher bin: 

Generell ist es mir ziemlich egal, welcher Religion jemand angehört. Da kann sich jemand bekreuzigen, koscher oder halal essen, mehrarmige Wesen anbeten oder meinetwegen auch das Fliegende Spaghettimonster, alles okay für mich. Mir kommt es mehr darauf an, wie sich diese Person mir gegenüber verhält als darauf, ob er/sie an eine höhere Macht glaubt oder nicht.

Soweit, so gut.

Bei der Familienforschung bin ich da ein bisschen strenger und ein bisschen neugieriger, was ja auch in der Natur der Sache liegt. Einträge in Kirchenbüchern sind wesentlich leichter zu finden, wenn man weiß, in welcher Kirche man suchen muss.

In den besagten Wertheraner Sterberegistern läuft mir beim Formularpunkt "Religion" nun immer öfter die Formulierung "gottgläubig" über den Weg.

Was bitte schön soll das heißen?

Bedeutet es, dass jemand zwar an Gott glaubte, aber formell aus der Kirche ausgetreten ist? Und woher wollte der Standesbeamte das wissen?

Oder gehörte derjenige zu einer Kirchengemeinde, die nun nicht die klassische "evangelische" oder "katholische" war? Dafür habe ich zumindest keine Anhaltspunkte gefunden, denn "reformiert", "lutherisch" (in dem Fall waren die meisten nebenan im Kirchspiel Neuenkirchen geboren), "altlutherisch" oder "jüdisch" (bzw. "mosaisch") waren ja auch eingetragen. Mit anderen Glaubensrichtungen und dem, was manche Leute als "Sekte" qualifizieren, fange ich hier gar nicht erst an. Das ist so ein weites Feld...

Was also war mit "gottgläubig" gemeint? 

Falls jemand die Antwort kennt - ich würde sie wirklich gerne wissen.

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