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Rechtsbehelfsbelehrung aus Eschweiler

Ach ja, unsere deutsche Bürokratie. 

Wir erinnern uns: Nach einem netten Telefonat mit dem Standesamt Eschweiler weiß ich nun, dass der Familienforschungsmuffel Clermont-Vorfahren hat. Um in dieser Linie weiter zu kommen, warte ich aber noch auf die Kopien zweier Einträge aus dem Standesamtsregister von Dürwiß, das inzwischen nach Eschweiler eingemeindet ist. 

Als Forscherin freue ich mich ja, wenn ich Post vom Standesamt bekomme. Ja, letzten Endes sogar dann, wenn es nur ein Gebührenbescheid ist, weil ich weiß, dass es jetzt weiter geht (ist halt alles eine Frage der Perspektive, nicht wahr?). Ich frage mich nur, warum man alles immer so kompliziert machen muss...


Ich meine jetzt noch nicht einmal, dass ich nach dem netten Telefonat den Traueintrag noch einmal separat per Mail ordern musste. Das ist ja völlig in Ordnung, damit die Stadt Eschweiler im Zweifelsfall etwas Schriftliches in der Hand hat. Aber wenn man die schriftliche Bestellung schon zu dem Zeitpunkt im Postfach hat, in dem man die Registerbände noch auf dem Tisch liegen hat, kann man dann nicht einfach die Kopien zusammen mit dem Gebührenbescheid rausschicken? Und ist es wirklich so ein Problem, Rechnungen per Mail zu verschicken?

Die Rechtslage spricht jedenfalls nicht dagegen, und die Praktikabilität erst recht nicht. Man hätte nur einen Brief anstatt zwei, müsste die Register nicht herumliegen lassen (oder eben wegräumen und neu ziehen), und man könnte alles in einem Abwasch erledigen mit dem Ergebnis, dass man nicht nur Arbeitskraft, sondern auch Steuergelder gespart hätte. In Fällen wie diesen muss man sich wohl auch nur wenig Sorgen machen, dass auf die Gebührenrechnung nicht gezahlt wird, zumal es sich ja nun nicht gerade um eine horrende Summe handelt. Zur Not kann können auch Behörden zwangsvollstrecken,

Was mich dagegen eher amüsiert ist diese irre lange Rechtsbehelfsbelehrung, die auf der ersten Seite beginnt und noch die Hälfte der zweiten einnimmt. Für 21,50 EUR... Ich habe ja nun berufsbedingt in meinem Leben schon Hunderte davon gelesen, aber seitdem die Digitalisierung auch in die Justiz Einzug gehalten hat, ufern sie regelgerecht aus, ohne dabei für Nichtjuristen auch nur ansatzweise verständlicher zu werden. Ironischerweise ist diese Rechtsbehelfsbelehrung auch gleichzeitig ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn die eigentlich gut gemeinte Idee der Vereinfachung ins Gegenteil umschlägt: Vor ein paar Jahren ist bei solchen Bescheiden das vormals vorgeschaltete Widerspruchsverfahren weggefallen, so dass man, wenn man einen Fehler findet, direkt beim Verwaltungsgericht dagegen klagen kann, ohne dass man sich vorher an die Behörde wenden muss, damit die ihren Fehler mal gerade schnell korrigieren kann. Die Verwaltungsgerichte freuen sich... 

Finde ich denn Fehler hier in der Rechnung? Die Frage, ob sie sachlich und rechnerisch richtig ist, kann ich abschließend natürlich abschließend beantworten, wenn ich den Geburtseintrag und den Traueintrag hier habe...ich habe jedenfalls nur einfache Kopien geordert, keine Abschriften und erst recht keine Beglaubigungen.

Was ich aber am nervigsten finde: Wenn sich die Standesämter und Archive (das Standesamt in Eschweiler ist ja nicht das einzige, das so vorgeht) die Mühe und die Arbeit machen wollen, bitte. Das nette Telefonat mit der Dame vom Standesamt ist jetzt 10 Tage her, bis ich die Sachen habe, kann gut und gerne nochmal eine Woche ins Land gehen, weil meine Zahlung ja erst gebucht werden muss und die Post ja auch nicht mehr an jedem Werktag zustellt (warum eigentlich nicht - die wollen doch schon wieder das Porto erhöhen?!). Und dann steht auch schon wieder Pfingsten vor der Tür. 

Na, mal gucken. Vielleicht habe ich ja Glück und hocke an Pfingsten bei Matricula über den Kirchenbüchern von Eschweiler...

 

Kommentare

  1. Manche Behörden übertreiben es wirklich mit der Bürokratie, aber es geht noch viel schlimmer. Das Standesamt Plauen z.B. nimmt Aufträge nur persönlich, per Briefpost oder Telefax entgegen. Aufträge per E-Mail/Telefon werden einfach gar nicht bearbeitet.

    Zusätzlich muss eine beglaubigte Kopie des Personalausweises mitgeschickt werden. Erst danach wird der Gebührenbescheid ausgestellt, dessen Bezahlung notwendig ist, um die Urkunden zu erhalten.

    Ok, wenn man jetzt seinen Namen ändern möchte oder so etwas, aber das alles wegen einer 105 Jahre alten Geburtsurkunde der lange verstorbenen Urgroßmutter ist ein bisschen übertrieben.

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