Jugend vor Fähigkeit?
In meinem letzten Post habe ich geschrieben, dass hier in der - jetzt ehemaligen - Grafschaft Ravensberg der Hof grundsätzlich an den jüngsten Sohn ging. Das kann auch heute noch so sein. Wer Lust auf etwas Juristerei hat, der kann gerne mal in § 6 der Höfeordnung gucken. Da ist ganz explizit auch vom " Jüngstenrecht " die Rede, auch wenn hier nicht mehr zwischen Söhnen und Töchtern unterschieden wird. Die Höfeordnung ist partielles Bundesrecht, soll heißen: Es ist zwar ein Bundesgesetz, aber es gilt nicht in ganz Deutschland, sondern nur in ein paar Bundesländern, nämlich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und eben hier in NRW. In anderen Bundesländern gibt es dagegen eigene Landesgesetze, die dann nur für dieses eine Land gelten, aber es gibt auch durchaus Bundesländer, die überhaupt keine entsprechende Regelung haben und in denen "nur das normale Erbrecht" gilt, wenn man es mal untechnisch ausdrücken will. Früher habe ich immer gedacht, dass der älte...