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Fremdbetreutes Sterben

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Bis 1874 starb man in Werther grundsätzlich zu Hause , versorgt von den Angehörigen. Ausnahmen gab es - logischerweise - eigentlich nur bei unnatürlichen Todesfällen, und selbst dann nicht immer.  Wer keine Angehörigen hatte, wurde oft " umgelegt ". Das ist jetzt im Sinne von "verlegt" zu verstehen, denn es gab tatsächlich ein System, nach dem pflegebedürftig gewordene Mägde und Knechte, die lange Zeit treu gedient hatten, auf den Höfen der jeweiligen Bauerschaft für eine Weile versorgt wurden, bis sie dann auf den nächsten Hof verlegt wurden. Der Transport war eher einfach gehalten und mit einem Krankenwagen, wie wir ihn heute kennen, kaum zu vergleichen: Die Person wurde zum Beispiel auf Kissen gebettet auf eine alte Tür gelegt, die dann wiederum auf einem mit Stroh gefüllten Wagen gehievt wurde, und dann ging es über eher holprige Wege und Straßen von einem Hof zum anderen.  Dieses System änderte sich erst 1875, als Werther sein erstes und noch ziemlich kleines  ...