In den Wertheraner Sterberegistern des Jahres 1926 findet sich ein relativ merkwürdiger Eintrag: "ein totes Kind, dessen vorherrschendes Geschlecht nicht festgestellt werden konnte" Ich dachte zuerst, ich hätte mich verlesen. Hatte ich aber nicht. Aber dieser Eintrag gibt mir doch zu denken - wie kann das sein? Die erste Möglichkeit wäre, dass es sich um ein Frühchen handelte. Das ist aber eher unwahrscheinlich, denn die äußeren Geschlechtsmerkmale lassen sich beim Fötus schon ab der 15. Schwangerschaftswoche erkennen, wie mir Wikipedia erklärt. Also noch vor dem Zeitpunkt, in dem eine Mutter die Bewegungen ihres Kindes spüren kann (Quelle: Wieder Wikipdia. Da kann ich nicht aus eigener Erfahrung sprechen). Das Kind müsste also noch vor der 15. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen sein. Gegen diese Theorie spricht auch, dass erst seit ein paar Jahren totgeborene Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm überhaupt ins Personenstandsregister eingetragen werden k...