Manchmal könnte es so einfach sein...

Man findet ja vieles online, aber eben doch nicht alles. Die standesamtlichen Geburtseinträge aus NRW zum Beispiel. Bei den Geschwistern meines Urgroßvaters Hermann Heinrich Schwentker habe ich zwar alle ihre Namen und Geburtsdaten, aber die kommen aus den Wallenbrücker Kirchenbüchern

Der Vollständigkeit halber hätte ich aber doch auch gerne Kopien der standesamtlichen Geburtseinträge, sofern es sie denn schon gab, denn nicht alle Geschwister wurden 1874 oder später geboren. Fünf aber schon. 

Außerdem - und das ist der Hauptgrund - erhoffe ich mir, dass ich da ein paar Randvermerke mit den Sterbedaten finde. Von drei Brüdern Hermanns weiß ich zwar, wo sie abgeblieben sind (im Ruhrpott) und was sie beruflich machten (alle Handwerker), aber mir fehlen dummerweise die Sterbedaten. Mein Vater konnte mir seinerzeit schon nicht weiterhelfen, weil er auch nichts wusste. Ich weiß bis heute nur, dass sie alle den Zweiten Weltkrieg überlebt haben, und die Information stammt ausgerechnet aus ihren Entnazifizierungsakten, da alle drei Herren Parteimitglieder waren, und die Akten sind beim Landesarchiv als Digitalisate online. Nicht unbedingt die Quelle, die man sich wünscht, aber die Akten haben mich immerhin schon mal ein bisschen weitergebracht. 

In einer ruhigen Minute tippte ich also endlich mal die seit Jahren überfällige Mail ans Stadtarchiv Spenge, ob sie mir einmal einfache Kopien der Einträge schicken könnten. Antwort: Nein, das könnten sie nicht, denn die Geburtsregister seien noch im Standesamt. Man würde meine Anfrage aber weiterleiten. 

Im Spenger Archiv herrscht wohl Platzmangel. 

Aber immerhin; es ging schnell weiter.  

Ich bekam dann auch eine Mail vom Spenger Standesamt: Man könne mir gerne die beglaubigten Abschriften schicken, und weil ich ja fünf Stück angefordert hatte, würde mich das dann 75,00 EUR kosten. Außerdem wollte man noch Scans der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises haben. 

Das war dann der Moment, in dem ich zum Telefon griff. Viele Sachen lassen sich ja ganz einfach lösen, und ich dachte an ein Missverständnis. Ich wollte doch nur einfache Kopien von Unterlagen aus den 1870ern/1880ern...? Nein, bekam ich in ziemlich spitzen Ton mitgeteilt, von Geburtsregistern würden sie generell nur beglaubigte Abschriften verschicken. Keine Kopien. Und abfotografieren ginge ja gar nicht. 

Friss oder stirb.  

Ooookay. Das handhaben andere Archive definitiv anders. Und sogar mit einem echten Lächeln. Wenn ich mich vielleicht auch mal über die eine oder andere Gebührensatzung geärgert habe (wer nicht?), die Leute, mit denen ich gesprochen habe, waren immer freundlich und hilfsbereit. 

Ich schrieb also noch eine kurze Mail, mit dem kleinen Hinweis, dass es sich ja um Archivgut handele und § 61 Abs. 2 PStG keinen Unterschied mache, ob die Unterlagen noch im Standesamt oder schon im Stadtarchiv liegen und es deshalb doch eigentlich ohne weiteres möglich sei, einfache Kopien zu verschicken. 

Zurück kam dann: "Auszüge aus dem Archivbestand für den Privatgebrauch sind grundsätzlich kostenpflichtig, ob beglaubigt oder nicht."

Klar, verstehe ich. Ich bin ja keine Schnorrerin. Genau deshalb hatte ich ja schon in der ersten Mail ans Archiv geschrieben, dass ich mich für die entstehenden Kosten verbürge, alternativ wäre ich nach Vereinbarung mal vorbeigekommen und hätte die Sachen gerade abfotografiert oder selbst auf den Kopierer gelegt. 

Ich möge doch bitte mitteilen, ob ich meinen "Antrag" zurückziehe. Ja, welchen denn? Der Antrag lautete, einfache Kopien übersandt zu bekommen. Daraus hat dann erst das Standesamt mittels einer unzulässigen Umdeutung den angeblichen Antrag gemacht, beglaubigte Abschriften übersandt zu bekommen. Den Antrag, den ich "zurückziehen" könnte, gab es also gar nicht, und außerdem wäre der richtige Terminus "zurücknehmen" gewesen. Aber das ist eine Kleinigkeit, die wahrscheinlich nur Jurist*innen auffällt... (und jetzt keine blöden Kommentare über's Gendern, bitte, das hier ist mein Blog, da kann ich gendern, ob und wie ich will). 

Schwamm drüber. 

Ich habe dann schlicht zurückgemailt, dass man die Angelegenheit doch bitte als erledigt betrachten möge. Weiter in denselben unnötig spitzen Tonfall zu verfallen, habe ich mir verkniffen, obwohl ich zugegebenerweise doch tatsächlich ein bisschen in Versuchung war... ich habe ja Verständnis für Amtsdeutsch, sogar im doppelten Sinne, aber auch da macht der Ton die Musik. Die Stoikerin in mir hat dann doch die Überhand behalten.  

Mal im Ernst: Für Beglaubigungen, die a) nicht notwendig sind und die ich b) überhaupt nicht brauche, bezahle ich doch keine 75 Euro. Am wichtigsten aber ist: Ich brauche ja gerade keine Abschriften der Geburtseinträge, sondern Kopien der Seiten mit dem jeweiligen Geburtseintag. Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied. Das wäre also eine glatte Fehlinvestition gewesen. Ich hatte auch keine Lust, auf dem Level weiter zu kommunizieren. Ein "Tut uns leid, aber das können wir so nicht machen" hätte durchaus gereicht. Egal, ob es nun rechtlich so in Ordnung gewesen wäre oder nicht. Wenn ich das bekommen hätte, das ich brauche, dann hätte wahrscheinlich sogar die 75 EUR bezahlt. Ich habe mein Geld schon für wesentlich bescheuertere Dinge ausgegeben. 

Da fahre ich demnächst lieber mal wieder nach Detmold ins Landesarchiv und gucke in die Nebenregister, da bekomme ich das, was ich suche, tatsächlich umsonst. Ein paar andere Sachen, die ich bei der Gelegenheit noch mit-recherchieren will, fallen mir bestimmt auch noch ein, damit sich der Weg lohnt. Und von den 75 EUR gehe ich lieber mit meinem Mann schön essen.   

 

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