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Freitag, 3. März 2023

Jugend vor Fähigkeit?

In meinem letzten Post habe ich geschrieben, dass hier in der - jetzt ehemaligen - Grafschaft Ravensberg der Hof grundsätzlich an den jüngsten Sohn ging. Das kann auch heute noch so sein. Wer Lust auf etwas Juristerei hat, der kann gerne mal in § 6 der Höfeordnung gucken. Da ist ganz explizit auch vom "Jüngstenrecht" die Rede, auch wenn hier nicht mehr zwischen Söhnen und Töchtern unterschieden wird. Die Höfeordnung ist partielles Bundesrecht, soll heißen: Es ist zwar ein Bundesgesetz, aber es gilt nicht in ganz Deutschland, sondern nur in ein paar Bundesländern, nämlich in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und eben hier in NRW. In anderen Bundesländern gibt es dagegen eigene Landesgesetze, die dann nur für dieses eine Land gelten, aber es gibt auch durchaus Bundesländer, die überhaupt keine entsprechende Regelung haben und in denen "nur das normale Erbrecht" gilt, wenn man es mal untechnisch ausdrücken will.

Früher habe ich immer gedacht, dass der älteste Sohn im Grunde automatisch auch immer der Erbe würde. Aber damit lag ich, wie in vielen anderen Dingen auch, ziemlich falsch. Die Familienforschung hat mich da - wie so oft - ein bisschen klüger gemacht. 

Gut, im Grunde sollte ja eigentlich das fähigste Kind den Hof übernehmen. Wir mit unserem neuzeitlichen Denken dürften uns da ziemlich einig sein. Da sollte es dann auch egal sein, welches Geschlecht diese fähigste Kind hat. Ich stelle auch nicht das Anerbenrecht als solches in Frage, denn die Alternative wäre, dass man einen Hof unter den ganzen Erben aufteilt und damit viele kleine Minihöfe schafft. Wie viele es davon gegeben hätte bzw. auch heute noch geben würde, kann man sich ungefähr vorstellen, wenn man sich mal die Anzahl der Heuerlinge anguckt, denn oft waren sie ja die Colonsöhne, die eben nicht den Hof bekommen haben. Es gibt Schätzungen, dass um 1770 die Heuerlingsfamilien ungefähr zwei Drittel der Bevölkerung ausmachten. Wenn ich mir meine eigenen Forschungen so angucke, dann kann das gut hinkommen. Das änderte sich erst mit der Industrialisierung. 

Was sich mir nicht ganz erschließt: Warum war eigentlich der jüngste Sohn am Zug? Ich sehe da eigentlich nur Nachteile...? 

  • Stichwort Planungssicherheit: Beim ältesten Sohn wusste man immer, dass er der älteste Sohn war. Basta. Beim jüngsten war das nicht so sicher, denn solange die Biologie mitspielte, konnte ja schließlich immer noch ein Kind (= Sohn) nachkommen. Wer 1850 der Anerbe war, der musste es drei Jahre später nicht zwingend auch noch gewesen sein. Da konnten in der Zwischenzeit schon wieder zwei weitere Anerben geboren worden sein. 
  • Wenn der Vater nicht allzu alt wurde, was nicht ungewöhnlich war, dann war es ebenso wenig ungewöhnlich, dass der jüngste Sohn noch minderjährig war und einen Vormund brauchte. Auch wenn diese Herren oft aus der Familie kamen, so bedeutete es doch eine gewisse Einmischung von außen
  • Es übernahm derjenige den Hof, der die geringste Erfahrung hatte. Und der musste dann seine älteren Geschwister auszahlen.

Das sind schon ziemlich handfeste Argumente, finde ich. 

Und was spricht für das Jüngstenrecht? Angeblich soll es ja ums liebe Geld gegangen sein, denn bei jedem Generationenwechsel war der Weinkauf fällig, und diese finanzielle Belastung wollte man, wenn man sie schon nicht ganz vermeiden konnte, wenigstens so weit wie möglich hinauszögern. Okay, das kann ich einigermaßen nachvollziehen, denn auch heute zahlt keiner wirklich gerne Steuern. 

Aber kann das wirklich die Nachteile ausgleichen? Ich bin mir da nicht so sicher... 

 

Freitag, 24. Februar 2023

Eine kleine Geschichte von Rotenhagen Nr. 33

Vorab: Als ich damals mit meinen Forschungen angefangen habe, hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm, dass die meisten meiner Vorfahren Bauern waren oder sie zumindest in landwirtschaftlichen Berufen arbeiteten. Um ehrlich zu sein, ich hatte überhaupt keine Vorstellung davon, wie sie ihren Lebensunterhalt sichergestellt haben. Klar, ich wusste, dass die Schwentkers über drei Generationen Maurermeister in Werther waren, aber das war's auch schon. 

Wenn ich von meinem Urgroßvater Hermann Heinrich aus noch zwei Generationen zurückgehe, dann lande ich in Rotenhagen Nr. 33. "Im Nordholz". Das Nordholz hat es tatsächlich geschafft, seinen Namen über die Jahrhunderte zu behalten, und sei es auch nur als Straßenname.  

Meine direkten Vorfahren damals waren Johann Heinrich Panhorst genannt Schwentker und seine Frau Anne Marie Schwentker. Seit seiner Heirat am 30.11.1803 kannte man Johann Heinrich also hauptsächlich unter dem Namen Schwentker (oder Schwenker, je nachdem, wer gerade das Kirchenbuch führte). Der "Panhorst" war aber zumindest zu seinen Lebzeiten nicht ganz vergessen, denn oft genug tauchen Männer, die die Anerbin eines Hofes geheiratet haben, als "X genannt Y" auf, und genauso war es auch hier. Das sind diese typisch westfälischen "Genannt-Namen", die Forscher aus anderen Gegenden und insbesondere Amerikaner so verwirren. Tatsächlich namen diese Herren aber nicht den Namen ihrer Frau an, sondern den des Hofes. Das ist ein Unterschied. 

Die acht Kinder von Johann Heinrich und Anne Marie liefen demzufolge auch alle unter dem Namen Schwentker. Sie wurden zwischen 1804 und 1825 in Rotenhagen Nr. 33 geboren: 

- Anne Margarethe Ilsabein, geb. am 04.09.1804. Sie ist am 22.11.1864 in Winkelshütten Nr. 35 an der Wassersucht gestorben, als Ehefrau des Erbpächters Johann Heinrich Wilhelm Heitmann genannt Bockstruck. Das war ihr zweiter Gatte; der erste war - man kann es sich denken - ein Bockstruck, nämlich Heinrich Wilhelm. Also auch hier ein Genannt-Name.

- Hermann Heinrich, geb. am 08.02.1806. Er war Heuerling und verbrachte den Großteil seines Lebens in Rotenhagen Nr. 33. Dort ist er am 11.11.1871 auch gestorben. Im November 1837 hat er Hanne Friederike Bäumer aus Spenge geheiratet, und das erste ihrer (bisher von mir gefundenen) neun Kinder kam auch in Spenge zur Welt. Die anderen acht finde ich alle wieder in Rotenhagen Nr. 33. 

- Peter Heinrich, geb. am 27.02.1809. Auch er war Heuerling, aber einer, der aber im Vergleich zu seinem älteren Bruder wesentlich mehr herumkam. Er hat öfter den Hof und damit auch seinen Arbeitgeber gewechselt. Am 31.12.1881 hat ihn dann in Rotingdorf 6 der Schlag getroffen. In erster Ehe war er mit Anne Ilsabein Fürstenau verheiratet, in zweiter mit Anne Ilsabein Toelle (Thoel, Tölle, ... die Familie taucht unter ziemlich vielen Schreibweisen auf). 

- Martin Heinrich. Er wurde am 27.10.1811 geboren und starb am 21.02.1889 als Heuerling in Rotenhagen 2. Mit seiner Frau Anne Marie Heermann hatte er acht Kinder. 

- Johann Hermann. Mein direkte Vorfahr. Geboren am 10.05.1816. Der nächste Heuerling in der Familie. Ihn zog es nach Spenge, wo er Catharine Marie Niemeier heiratete, vier Kinder mit ihr bekam und dann am 29.09.1899 in Spenge Nr. 1 starb. Er hat alle seine Geschwister um mehr als 10 Jahre überlebt, auch wenn er selbst es nicht mehr bis ins 20. Jahrhundert geschafft hat. 

- Eine totgeborene Tochter, am 10.05.1820. An Johann Hermanns 4. Geburtstag. 

- Johann Heinrich. Ihn finde ich wirklich nur in Rotenhagen Nr. 33. Sei es bei seiner Geburt am 29.06.1821, bei seiner Hochzeit mit Anne Katharine Ilsabein Sallmann (Salmon) am 21.09.1845 oder bei seinem Tod am 26.04.1881. Das Brustfieber war's. Was ich dagegen bei ihm nicht gefunden habe, waren Kinder... 

- Caspar Heinrich, das Nesthäkchen. Er wurde am 26.02.1825 geboren und blieb wohl auch für immer als das Nesthäkchen in Erinnerung, denn er starb schon am 19.02.1826, auch am Brustfieber. 

Wer bekam nun also bei der ganzen Kinderschar den Hof? 

Auf den ersten Blick könnte man sagen: Klar, Hermann Heinrich, er war der älteste Sohn. Aber halt - wir sind hier in der Grafschaft Ravensberg! Da gab es zwar das Anerbenrecht (soll heißen: einer bekam den Hof und musste seine Geschwister auszahlen), aber im Gegensatz zu vielen anderen Gegenden ging der Hof hier immer an den jüngsten Sohn. Von Töchtern reden wir erst, wenn es überhaupt keine männlichen Erben gibt, Anne Margarethe Ilsabein war also von Anfang an "raus". 

Das jüngste Kind wäre also Nesthäkchen Caspar Heinrich. Der war aber ja schon vor seinen Eltern gestorben und konnte de facto nichts mehr erben. Verflixt. 

Also Johann Heinrich. Genau. Ihn finde ich auch als Neubauer in Rotenhagen 33. Aber wir erinnern uns: Er ist kinderlos gestorben. 1881 musste man sich also wieder Gedanken machen, wer denn nun den Hof weiter bewirtschaftet. 

Wenn wir die totgeborene Tochter jetzt mal beiseite lassen, landen wir bei meinem Ur-Ur-Urgroßvater Johann Hermann. Der hatte aber schon 1841 geheiratet und lebte zum Zeitpunkt des Todes seines jüngeren Bruders schon 40 Jahre in Spenge. Außerdem war er schon 65. Logisch wäre es also gewesen, wenn einer seiner Söhne nach Rotenhagen Nr. 33 gezogen wäre. Das ist aber nicht passiert; wieso nicht, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich glaube, ich muss mir wirklich mal die Grundakte genauer angucken. Nicht, weil ich etwas geerbt haben wollen würde (um Himmels Willen), sondern aus reiner Neugier.

Tatsächlich wurde der Hof dann über Martin Heinrich und seine Linie vererbt und damit über die Linie des viertjüngsten Sohnes. Aber auch danach war es nicht der jüngste Sohn, der sich auf Rotenhagen Nr. 33 wiederfand, sondern mit Johann Heinrich (geb. 1848) der älteste. In der nächsten Generation hat dann der Erste Weltkrieg einiges durcheinander gebracht, und es war der drittjüngste Sohn (der auch gleichzeitig der drittälteste war) Heinrich August Wilhelm, der den Hof bekam. Und weil auch er Söhne hatte, leben dort auch bis heute noch Schwentkers. Irgendwie ein schöner Gedanke.