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Donnerstag, 10. Dezember 2015

Sterben ist teuer

Gut, das war jetzt etwas überspitzt formuliert. Also anders: Der Tod ist zwar umsonst, aber die Beerdigung kostet.

Das hat sich in den letzten Jahrhunderten auch nicht geändert.

Wenn ich im Kirchenbuch also den Vermerk finde, dass jemand "gratis" beigesetzt wurde, dann wird das schon seinen Grund haben. Wie arm aber musste man sein, dass man die Beerdigung umsonst bekam?

Musste es zum Beispiel erst soweit gekommen sein, dass die Familie am Hungertuch nagte? Welche Maßstäbe galten, und wer entschied darüber, der Provisor? Gab es allgemeingültige Richtlinien?

Wenn jemand Informationen zu dem Thema hat - mir würden sie weiterhelfen.

Dienstag, 8. Juli 2014

"Mischehen" zwischen Katholiken und Protestanten im Altkreis Halle: Wenn die Kirche sich einmischte

Der Altkreis Halle (mit Halle, Werther, Versmold, Borgholzhausen und Steinhagen) war nicht gerade eine katholische Hochburg. Im Gegenteil - im Grunde konnte man die katholischen Familien in den Städten an einer Hand abzählen, und bis zum 19. Jahrhundert tauchen immer wieder dieselben Namen auf. Man findet sie alle im Kirchenbuch von Stockkämpen.

Ehepartner waren also Mangelware, zumindest, wenn sie auch katholisch sein sollten. Das führte dann auch dazu, dass die Zahl der "Mischehen" immer weiter zunahm. Viele Ehepartner werden dann als "acath." ("acatholicus" bzw. "acatholica") oder als "luth." im Kirchenbuch erwähnt. Phasenweise kommt in fast jedem zweiten Eintrag ein "acath." vor, auch bei den Taufpaten der Kinder.

Die katholische Kirche mischte sich dann auch in die Eheschließung selbst ein: Wo sollte man sich trauen lassen, in Stockkämpen oder in der protestantischen Kirche? Überflüssig zu sagen, dass die katholische Kirche natürlich die erste Variante vorzog...

In den 1860ern und -70ern zum Beispiel findet man zahlreiche Belege dafür. Die Trauungen sind zwar im katholischen Kirchenbuch eingetragen, aber ohne laufende Nummer. Stattdessen gibt es eine mehr oder wenige nette Bemerkung dazu:

"haben sich in Werther vom Prediger trauen lassen" 
 klingt ja noch neutral (aber ist "Prediger" eigentlich als Abwertung gegenüber "Pfarrer" gemeint?).

"haben sich trotz wiederholter Ermahnung von dem prot. Prediger zu Werther trauen lassen" 
klingt da schon um einiges brachialer. Man hat es augenscheinlich nicht bei einer "Ermahnung" belassen, zumindest nicht 1869 bei Johann Hermann Thoele (die Familie diente traditionell auf Brinke) und Henriette Dorothea Heermann (einer "acath." aus Rotenhagen).

Manchmal waren natürlich auch die - ortsabwesenden - protestantischen Schwiegereltern schuld, wenn sich die Schäfchen nicht in Stockkämpen, sondern in der protestantischen Ortskirche trauen ließen: Als Heinrich Carl Friedrich Apel, seines Zeichens Kutscher auf Steinhausen mit Eltern in Göttingen und ausdrücklich als "Protestant" bezeichnet) und Catharine Friederike Castrup aus Werther (ja, sie war katholisch) im Mai 1867 heiraten wollten, bekamen auch die Göttinger Schwiegereltern im Kirchenbuch von Stockkämpen ihren Platz: "haben sich durch die protestantischen Eltern genöthigt, trotz all diesseitiger Ermahnung, von dem protestantischen Prediger in Halle trauen lassen." 

Vielleicht haben sie ja auch einfach nur die protestantischen Eltern vorgeschoben, um endlich ihre Ruhe zu haben? Wer weiß...?

Donnerstag, 26. April 2012

Die Herkströter-Schwestern

Einer meiner Ahnenschwundfälle betrifft die Familie Herkströter aus Amshausen, das im 18. und 19. Jahrhundert ja noch zu Halle gehörte.

Caspar Henrich Herkströter (*1743) und seine Frau Catharina Elsabein Wissmann (*1750) hatten zumindest acht Kinder, von denen ich weiß. Darunter waren die beiden Töchter Marie Elsabein (*16.06.1777) und Margarethe Elsabein (*28.08.1780). Margarethe Elsabein hatte übrigens auch noch eine Zwillingsschwester, Marie Elisabeth, die 1804 in Halle Jobst Henrich Küthe heiratete. Bemerkenswert in dieser Familie ist auch die besonders geringe Kindersterblichkeit.

Am 20.09.1800 heiratete Margarethe Elsabein in Halle Johann Friedrich Schulze. Am 11.03.1814 wurde ihr Sohn Zacharias Schulze geboren.

Marie Elsabein heiratete ein paar Jahre später als ihre kleine Schwester; sie schloss am 27.10.1810 mit Peter Heinrich Kleine Kindermann die Ehe. Mit der Eheschließung haben sich die beiden nicht gerade beeilt, denn schon am 21.12.1810, also genau 25 Tage nach der Hochzeit, kam schon ihre Tochter Catharine Marie Kindermann zur Welt.

Catharine Marie zog es zunächst nach Werther, wo sie am  den erst 19jährigen Heuerling Caspar Henrich Niermann heiratete. Die Ehe dauerte aber nicht lange - Caspar Henrich starb mit nicht einmal 25 Jahren. Seine junge Witwe kehrte über den Teuto ins Kirchspiel Halle zurück, um dort am 07.10.1843 noch einmal zu heiraten - und zwar keinen anderen als Zacharias Schulze, ihren Cousin ersten Grades. Wir erinnern uns: Die Mütter der beiden waren Schwestern.

Zacharias und Catharine Marie bekamen unter anderem eine Tochter namens Catharine Caroline Schulze (*28.02.1846 in Ascheloh 2). Sie wurde meine Ur-Urgroßmutter.

In der katholischen Kirche brauchte man ja nun einen Dispens, um überhaupt einen Cousin ersten Grades ehelichen zu können. In der evangelischen Kirche habe ich dazu bis jetzt nichts gefunden. Gibt es hier eine vergleichbare Regelung? Oder bestanden hier kirchenrechtlich keine Bedenken?

Es ist nicht davon auszugehen, dass den Beteiligten ihre familiäre Konstellation unbekannt war, denn zum Zeitpunkt der Eheschließung waren beide Mütter (bzw. Tanten!) und beide Väter (bzw. Onkel) noch am Leben. Margarethe Elsabein starb am 07.12.1846 an der Wassersucht, ihre große Schwester Marie Elsabein am 25.02.1849 an der Schwindsucht.