Einer meiner Ahnenschwundfälle betrifft die Familie Herkströter aus Amshausen, das im 18. und 19. Jahrhundert ja noch zu Halle gehörte.
Caspar Henrich Herkströter (*1743) und seine Frau Catharina Elsabein Wissmann (*1750) hatten zumindest acht Kinder, von denen ich weiß. Darunter waren die beiden Töchter Marie Elsabein (*16.06.1777) und Margarethe Elsabein (*28.08.1780). Margarethe Elsabein hatte übrigens auch noch eine Zwillingsschwester, Marie Elisabeth, die 1804 in Halle Jobst Henrich Küthe heiratete. Bemerkenswert in dieser Familie ist auch die besonders geringe Kindersterblichkeit.
Am 20.09.1800 heiratete Margarethe Elsabein in Halle Johann Friedrich Schulze. Am 11.03.1814 wurde ihr Sohn Zacharias Schulze geboren.
Marie Elsabein heiratete ein paar Jahre später als ihre kleine Schwester; sie schloss am 27.10.1810 mit Peter Heinrich Kleine Kindermann die Ehe. Mit der Eheschließung haben sich die beiden nicht gerade beeilt, denn schon am 21.12.1810, also genau 25 Tage nach der Hochzeit, kam schon ihre Tochter Catharine Marie Kindermann zur Welt.
Catharine Marie zog es zunächst nach Werther, wo sie am den erst 19jährigen Heuerling Caspar Henrich Niermann heiratete. Die Ehe dauerte aber nicht lange - Caspar Henrich starb mit nicht einmal 25 Jahren. Seine junge Witwe kehrte über den Teuto ins Kirchspiel Halle zurück, um dort am 07.10.1843 noch einmal zu heiraten - und zwar keinen anderen als Zacharias Schulze, ihren Cousin ersten Grades. Wir erinnern uns: Die Mütter der beiden waren Schwestern.
Zacharias und Catharine Marie bekamen unter anderem eine Tochter namens Catharine Caroline Schulze (*28.02.1846 in Ascheloh 2). Sie wurde meine Ur-Urgroßmutter.
In der katholischen Kirche brauchte man ja nun einen Dispens, um überhaupt einen Cousin ersten Grades ehelichen zu können. In der evangelischen Kirche habe ich dazu bis jetzt nichts gefunden. Gibt es hier eine vergleichbare Regelung? Oder bestanden hier kirchenrechtlich keine Bedenken?
Es ist nicht davon auszugehen, dass den Beteiligten ihre familiäre Konstellation unbekannt war, denn zum Zeitpunkt der Eheschließung waren beide Mütter (bzw. Tanten!) und beide Väter (bzw. Onkel) noch am Leben. Margarethe Elsabein starb am 07.12.1846 an der Wassersucht, ihre große Schwester Marie Elsabein am 25.02.1849 an der Schwindsucht.
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