Samstag, 10. Januar 2026

Friedrich Wilhelm Fronemann - der Geschichte zweiter Teil

(hier ist Teil 1) 

Okay, wo waren wir? 

Ach ja. 

Es hätte alles so schön sein können. Wilhelm bewirtschaftete Hörste Nr. 37 und erweiterte seine Familie mit Marie Elisabeth. Caspar Henrich bewirtschaftete Hörste Nr. 6 und erweiterte seine Familie mit Johanne Friederike. Und mit Napoleon war man auch durch. Klingt fast nach ostwestfälischer Idylle. 

Ja, aber halt auch nur fast. Ich sag's ja ungern, aber von dem, was überliefert ist (die Quellen nenne ich unten), war es eine Frau, die es einfach nicht lassen konnte und unbedingt Unfrieden stiften musste. In Kombination mit einem Mann, der sich nicht durchsetzen kann oder will, kann das echt übel werden. 

Johanne Friederike meinte, dass Wilhelm Nr. 37 quasi okkupiert hatte und Nr. 37 eigentlich noch zu Nr. 6 gehörte, also nicht als eigenständiger Hof geführt werden sollte. Sprich: Ihr Mann sei immer noch Eigentümer von Nr. 37. Sie selbst konnte schlecht klagen (heute würde man sagen, ihr fehlte die Aktivlegitimation), aber ihr Mann. Und das tat er auch: Wilhelm flatterte eine Räumungsklage ins Haus. Man traf sich also vor dem Königlichen Land- und Stadtgericht Halle. 

Um es jetzt hier nicht unnötig kompliziert zu machen: Caspar Henrich (also Johanne Friederike) meinte, dass das Testament des Vaters der beiden aus dem Jahr 1812, mit dem der status quo bestätigt wurde, und der dann folgende Auseinandersetzungsvertrag zwischen den beiden Brüdern (man hatte irgendwann also doch mal beschlossen, dass es vielleicht sinnvoll war, etwas Schriftliches in der Hand zu haben - bezeichnenderweise in dem Jahr, in dem Caspar Henrich Johanne Friederike geheiratet hat... hörte man da schon die Nachtigall trapsen?) unwirksam waren. Deshalb sei Caspar Henrich Eigentümer geblieben. Als Begründung führte Caspar Henrich an, dass sich aus der Familiengeschichte ergäbe, dass Nr. 6 und Nr. 37 unteilbar seien (wir reden hier von früheren Generationen, die einen eigenen Blogpost wert sind), und dass Wilhelm ja selbst das Testament seines Vaters ignorierte, indem er den Kirchensitz Nr. 2 im Chor der Hörster Kirche, der zu Nr. 6 gehörte, stumpf weiterbenutzte, anstatt sich mit zwei Sitzen in Reihe 15 abzufinden. 

(Die Bedeutung zugewiesener Kirchensitze ist in den letzten beiden Jahrhunderten irgendwie abhanden gekommen...)

Wilhelm hielt dagegen: Vertrag sei Vertrag, und außerdem bewirtschafte er Nr. 37 nun ja immerhin schon seit 1807, mit der Billigung des Vaters, und die Lasten, die auf dem Grundstück lagen, trug er ja auch. 

Es kam, wie es kommen musste: Das Gericht entschied am 11.12.1822, dass Nr. 37 keinem von beiden alleine gehörte, sondern allen Erben gemeinsam, und wies die Klage ab. Frohe Weihnachten. Caspar Henrich allein hatte keinen Anspruch auf Räumung, die anderen Erben scheinen keine Ansprüche geltend gemacht zu haben, also konnte Wilhelm erstmal bleiben. Ich nehme an, er wird eine gewisse Erleichterung empfunden haben, dass sich an seinem Status nichts ändern würde. Wenn jemand seinen Weg so gegangen ist wie Wilhelm, dann stellt man sich nur äußerst ungern als Heuerling unter seinen Bruder - und dessen Frau. Ich könnte mir vorstellen, dass Friedrich Wilhelm dann seine Siebensachen gepackt und sich ganz woanders niedergelassen hätte. Aber das ist Spekulation. 

Die Begründung des Gerichts lautete zusammengefasst, dass sowohl das Testament des Vaters als auch der folgende Vertrag von 1812 unwirksam waren, weil man es versäumt hatte, beides gerichtlich beglaubigen zu lassen. 

Formfehler. So einfach, so stumpf, so schnöde. Andere Argumente, egal von welcher Seite, zählten für das Gericht nicht. Die Bürokratie konnte auch damals schon gnadenlos sein; das ist keine Erfindung des 21. Jahrhunderts. In diesem Fall dann aber zu Wilhelms Vorteil. Daran sieht man übrigens, dass es oft durchaus Sinn macht, sich von jemandem beraten zu lassen, der den juristischen Überblick hat... da wurde am falschen Ende gespart. Die Gerichtskosten für die Beglaubigung hätten mit Sicherheit unter dem gelegen, was Caspar Henrich nun an Kosten zahlen durfte. Die Frage ist nur, ob Johanne Friederike sich dadurch von ihrer Meinung hätte abbringen lassen. Nach dem, was ich so lese, wohl eher nicht. Zumal hier ja anscheinend keiner der Beteiligten auch nur ansatzweise an die Beglaubigung gedacht hatte. 

Immerhin - sie haben es bei dieser einen Instanz gelassen. Da überwog dann wohl doch die Vernunft. In der Familie wurde auch mündlich überliefert, dass Wilhelm und Caspar Henrich trotz der ganzen Sache immer gut miteinander konnten. Wenigstens das...  

Am 28.05.1823 schlossen Wilhelm  und Caspar Henrich dann einen Erbvertrag, der formwirksam war und Bestand hatte. Hörste Nr. 6 und Hörste Nr. 37 blieben getrennt und sind es auch bis heute. 

Im Grunde war also alles wieder beim Alten. Nur halt mit Umwegen. Man hätte es sich sparen können.  

Wieder hätte man meinen sollen, dass alles soweit in Ordnung sei. Das war es wohl auch, aber nur für ein paar kurze Jahre, denn am 23.07.1827 starb Marie Elisabeth, die Colona Kleine Fronemann und uneheliche Tochter der Anne Marie Brüggenkoch, in Hörste Nr. 37 an der Schwindsucht. Sie war gerade einmal 51 Jahre alt und hinterließ ihren Witwer und 6 minorenne Kinder, 2 Söhne und 4 Töchter. Am 26. Juli 1827 hat Wilhelm seine Frau dann beerdigt. Er hat sie um knapp 18 Jahre überlebt und nicht mehr geheiratet. Den Hof Nr. 37 bekam sein Sohn - Caspar Henrich. Und natürlich, Caspar Henrich war dessen Pate gewesen. Die Ironie ist unschlagbar. 

Nur der Vollständigkeit halber: 

Caspar Henrich starb als Kaspar Heinrich, und zwar im Alter von 81 Jahren am 4. März 1862 in Hörste Nr. 6 an leichtem Brustfieber ("seit Donnerstag der vorigen Woche, das mit einem Frösteln angefangen"). Und Johanne Friederike, die Unverwüstliche, überlebte alle. Sie starb erst am 27. November 1885 in Hörste Nr. 6, mit 93 Jahren. Eine Todesursache ist im Kirchenbuch nicht angegeben. 

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Quellen: 

Kirchenbuch der ev. Kirche Hörste, Kirchenkreis Halle (Westf.) 

Fronemann, Walter: "Hörste im Wandel der Zeiten - Chronik eines westfälischen Dorfes im Spiegel der Familiengeschichte Fronemann" 

Fronemann, Wilhelm, ergänzt von Fronemann, Walter: " Die Fronemann-Sippe und ihr Heimatdorf Hörste"  

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